Besuch von nicht gebuchten Gästen

...ihr werdet im Urlaub besucht...

Besuch von nicht gebuchte/gemeldete/betriebsfremden Personen im Haus

Wir bitten um Verständnis, dass ohne vorherige Absprache mit uns, sich keine (nicht gebuchten/nicht gemeldeten) Personen im Haus aufhalten dürfen. Dies hat unter anderem brandschutztechnische, gewerberechtliche und meldetechnische Gründe.

Wenn ihr Besuch empfangen möchtet ist dies vorher von uns zu prüfen (Anzahl der Personen), zu genehmigen und entsprechend aufpreispflichtig. Besuche sind (sofern genehmigt) ausschließlich im Zeitraum zwischen 07:00 – 22:00h gestattet. In diesem Fall erheben wir eine Gebühr von € 10,- pro Person/Tag. Eine Übernachtung eures Besuches ist nicht gestattet und verstößt gegen die Hausordnung sowie das Meldegesetz und führt zur unmittelbaren Auflösung unseres Beherbergungsvertrages inkl. der Einbehaltung des vollen Reisepreises. 

Wir bitten hierbei um Verständnis, da die behördlichen Auflagen und Vorschriften von uns als Gewerbetreibende einzuhalten sind und uns bei Verstoß hohe Strafen drohen.

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